Sprungziele

Ausschreibung

    Des Fischereirechts für die Schwarzach in der Gemarkung Gessertshausen

    1. Pachtgegenstand

    Die Gemeinde Gessertshausen beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung das Gewässer „Schwarzach“ (Fl.Nrn. 371/3 und 836/3 ab Baugassbrücke Oberschönenfeld bis Einmündung Schmutter) zur Ausübung des Fischereirechts gemäß Art. 1 Bayrisches Fischereigesetzes (BayFiG) zu verpachten.

    Die Verpachtung kann nur an Personen erfolgen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.

    2. Pachtzeit

    1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2036

    3. Pachtzins

    Der Pachtzins für das Fischereirecht beträgt mindestens 1.200€/ Jahr und ist jährlich im Voraus zum 01. Januar zu entrichten.

    4. Angebotsabgabe

    Die Pachtangebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen – Ausschreibung Schwarzach“ bis spätestens

    25. September 2026 um 11 Uhr bei der Gemeinde Gessertshausen, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen einzureichen.

    Die Neuvergabe der Pachtflächen erfolgt, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, an den Höchstbietenden. Nachträgliche Verhandlungen aufgrund Fischbestands oder Beschaffenheit des Gewässers sind ausgeschlossen.

     

    Das Gebot sollte folgende Punkte beinhalten:

    - Name, Anschrift, Kontakt

    - Kopie des gültigen Fischereischeins

    - Pachtangebot

     

    Für Informationen steht Ihnen Frau Hafner (08238/3006-22 oder
    lisa.hafner@vg-gessertshausen.de) gerne zur Verfügung.

     

    Gessertshausen, den 03.09.2026

    Jürgen Mögele

    1. Bürgermeister Gessertshausen

    Ausschreibung Fischereirecht für die Schwarzach

     

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.