Verbotswidriges Befahren des Geh- und Radwegs B 300 / Wollishausen

Aufgrund zahlreicher Beschwerden wird auf das Verbot des Befahrens des Geh- und Radwegs durch Kraftfahrzeuge neben der B 300 zwischen der Kreuzung Wollishausen und dem Lagerplatz Wollishausen hingewiesen.
Durch das rücksichtlose verbotswidrige Befahren werden Fußgänger und Radfahrer unnötigerweise gefährdet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dringend um Einhaltung der Beschränkung.