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Verbotswidriges Befahren des Geh- und Radwegs B 300 / Wollishausen

    Aufgrund zahlreicher Beschwerden wird auf das Verbot des Befahrens des Geh- und Radwegs durch Kraftfahrzeuge neben der B 300 zwischen der Kreuzung Wollishausen und dem Lagerplatz Wollishausen hingewiesen.

    Durch das rücksichtlose verbotswidrige Befahren werden Fußgänger und Radfahrer unnötigerweise gefährdet.

    Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dringend um Einhaltung der Beschränkung.

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