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Steuertermin 15.05.2024

    Steuern und Gebühren werden zum 15.05.2024 zur Zahlung fällig

    Amtliche Bekanntmachung

    Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
    (Gessertshausen & Ustersbach) 
    Steuertermin 15.05.2024

    Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum 15.05.2024 zur Zahlung fällig.

    Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens.
    Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.

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