Bauleitplanverfahren

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27
Bauleitplanverfahren;
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet zwischen alter und neuer Bahnlinie“ Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 27.07.2026 für die Grundstücke Fl.Nrn. 160, 160/3, 160/4, 164/1, 164/2, 164/3, 887/3, 898/5 je Gmkg. Gessertshausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2026 den Beschluss gefasst, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet zwischen alter und neuer Bahnlinie“ Gessertshausen in der Fassung vom 26.05.1997, in Kraft seit dem 07.04.2006, zuletzt geändert durch die 1. Änderung in der Fassung vom 08.05.2006, in Kraft getreten am 18.08.2006, für die Grundstücke Fl.Nrn. 160, 160/3, 160/4, 164/1, 164/2, 164/3, 887/3, 898/5 je Gmkg. Gessertshausen, zu ändern. Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB soll Anwendung finden.
Planungsanlass und Planungsziele:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 (i. d. F. v. 26.05.1997) weist für den von der Änderung betroffenen Teilbereich ein Gewerbegebiet einschließlich der erforderlichen Erschließungsstraßen sowie Grünflächen aus.
Der Änderungsbereich ist bereits überwiegend bebaut. Zur Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an den bestehenden baulichen Bestand und zur Gewährleistung einer rechtssicheren Planungsgrundlage ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Durch die 2. Änderung bleibt die zulässige Art der baulichen Nutzung unverändert.
- Aufhebung der festgesetzten Gestaltung der Verkehrsflächen einschließlich der Be-pflanzung entlang der Straße „Am Bahndamm“,
- Festsetzung der Flurnummer 898/5 als öffentliche Grünfläche,
- Verlängerung der Straße „Am Bahndamm“ nach Norden durch die Festsetzung als Straßenverkehrsfläche zulasten des festgesetzten Anwandweges Fl.Nr. 164/2 und der bislang als Begleitgrün festgesetzten Fläche Fl.Nr. 164/3,
- Planzeichenänderung der festgesetzten „begrünten Flächen auf Baugrundstücken“ im Bereich der Fl. Nr. 160 und 160/3 im Nordwesten zu „Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind“. Gleichzeitig wird die Fläche entlang der Nutzungsabgrenzung zwischen dem Gebietsteil 3 und dem Gebietsteil 6 auf jeweils 7 m Breite verringert,
- Entsprechend der Reduzierung der festgesetzten Grünflächen wurde die angrenzende Baugrenze im Bereich der Fl.Nrn. 160, 160/3, 160/4 erweitert,
- Aufhebung der Festsetzung des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Weges im nördlichen Teilbereich der Fl.Nrn. 160 und 160/3 und Erweiterung des Geltungsbereiches sowie der gewerblichen Bauflächen nach Norden,
- Aufhebung der festgesetzten Firstrichtung,
- Reduzierung des Abstands der Baugrenze zur privaten Grünfläche im Osten von 5 m auf 3 m,
- Festsetzung der bestehenden Strukturen auf den Flurnummern 898/5 und 887/3 als zu erhalten.
Die vorgenannten Planungsziele sind nicht abschließend und können jederzeit aktualisiert werden. Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von OPLA – Büro für Ortsplanung & Stadtentwicklung, Otto-Lindenmeyer-Str. 15, 86153 Augsburg städtebaulich begleitet.
Planzeichnung (nicht maßstäblich) zum Öffnen bitte hier klicken.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Beschluss am 27.07.2026 hat der Gemeinderat für die o.g. Bauleitplanung in der Entwurfsfassung vom 27.07.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Bauleitplanentwurf mit entsprechender Planzeichnung, Textteil und Begründung i.d.F.v. 27.07.2026 wird in der Zeit vom
Montag, 03.08.2026 mit Montag, 07.09.2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.gessertshausen.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse https://www.gessertshausen.de/communice-news/news sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Gessertshausen einsehbar. Auf diesen angegebenen Internetadressen ist auch der Inhalt der Bekanntmachung eingestellt. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich.
Gemäß den Vorgaben des beschleunigten Verfahrens i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Zusätzliche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter sind durch die Planung nicht zu erwarten. Da sich die Änderungen auf Anpassungen an den Bestand innerhalb eines bestehenden Baugebiets beschränken, sind über die bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan zu berücksichtigten Umweltbelange hinaus keine weiteren erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.