Auflösung des Zweckverbandes Gewässer III. Ordnung

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Verbandssitzung des des Zweckverbandes vom 09.09.20214;
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Auflösung des Zweckverbandes zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen für Gewässer III. Ordnung im Bereich Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen (Zweckverband Gewässer III. Ordnung)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewässer III. Ordnung hat in der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2026 die Auflösung des Zweckverbandes Gewässer III. Ordnung zum 31.10.2026 beschlossen. Die Auflösung des Zweckverbandes wurde mit Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 15.10.2026 genehmigt. Das Landratsamt Augsburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die Auflösung des Zweckverbandes Gewässer III. Ordnung gemäß Art. 48 Abs. 3 KommZG amtlich bekannt. Die Auflösung wird entsprechend des Auflösungsbeschlusses zum 31.10.2026 wirksam. ____________________________________________
siehe Veröffentlichung im Amtsblatt vom Landratsamt Augsburg Nr. 42