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Wasser & Abwasser

  • Wasserversorgung Gessertshausen - 24h-Nofallnummer

Trinkwasseruntersuchung und Wasserhärte Gessertshausen

Die Wasserversorgung der Gemeinde Gessertshausen (alle Ortsteile) erfolgt über drei eigenen Brunnen in Deubach, Margertshausen und Döpshofen. In regelmäßigen Abständen wird das Wasser gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) überprüft.

Unter folgendem Link können Sie alle Informationen zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Gessertshausen einsehen: 

https://wasserportal.info/?versorgerId=24685871-1c5b-4ea3-8469-2c782dff878b

 

Über die Adressuche oben links oder per Mausklick in die Karte können Sie sich den gewünschten Bereich öffnen. Die Icons auf der rechten Seite zeigen Ihnen die gewünschten Informationen zur Wasserversorgung, Trinkwasserqualität und zu den Gebühren an. (siehe Bild) 

Gesundes Trinkwasser - Das KFR-Ventil

Errichtung und Betrieb von privat genutzten Gartenbrunnen

Wenn auf einem Grundstück ein Brunnen für die private Gartenbewässerung errichtet werden soll, so ist vorab eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Gemeinde Gessertshausen und eine Genehmigung vom Landratsamt Augsburg einzuholen.

Hierfür gehen Sie folgendermaßen vor: Sie stellen bei der Gemeinde Gessertshausen einen Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gessertshausen unter Angabe des Grundstücks (Flurnummer, Gemarkung, Straße, Hausnummer, Eigentümer) und der voraussichtlichen Entnahmemenge pro Jahr. Des Weiteren müssen Sie im Antrag versichern, dass Sie den Gartenbrunnen rein für private Zwecke und nur für die Gartenbewässerung benutzen werden (eine gewerbliche Nutzung oder auch die Befüllung eines Pools ist nicht zulässig).

Den Antrag reichen Sie unter Angabe von Ort, Datum, Name und Unterschrift im Original bei der Gemeinde Gessertshausen ein.

Sobald Sie die Genehmigung von der Gemeinde erhalten haben, müssen Sie den Brunnen beim Landratsamt Augsburg, Abteilung Wasserrecht, unter Vorlage der genehmigten Teilbefreiung und dem entsprechenden Antragsformular (siehe hier: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Wasserangelegenheiten/Anzeige_zur_Errichtung_eines_Trink-Brauchwasserbrunnens_2020.pdf) beantragen.

Bitte diesen Antrag an folgende E-Mail-Adressen übersenden: wasserrecht@LRA-a.bayern.de und bauamt@vg-gessertshausen.de

Auskünfte zum Grundwasserstand kann Ihnen die Gemeinde Gessertshausen nicht mitteilen, da uns hierüber keine Informationen vorliegen.

Für etwaige weitere Fragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Gessertshausen unter bauamt@vg-gessertshausen.de zur Verfügung.

 

 

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