Sprungziele

Fundbüro

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand oder der Fundgegenstand wird zugunsten der Gemeindekasse veräußert.

Haben Sie etwas verloren?

Hier können Sie jederzeit nachsehen, ob ein ehrlicher Finder Ihren Gegenstand abgegeben hat. Die abgegebenen Fundgegenstände liegen für ein halbes Jahr bei der VG Gessertshausen zur Abholung bereit.

Fundtiere

Die Gemeinde hat am 24. Mai 2011 mit der Tierklinik Gessertshausen vertraglich vereinbart, dass die Tierklinik die Aufgaben der Gemeindebehörde im Sinne des Fundrechts bei der Behandlung von Fundtieren übernimmt.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.