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Standesamt

Wer bekommt Urkunden?

  • Betroffene selbst
  • Ehepartner
  • Verwandte in gerader Linie
    Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern u.s.w.
  • Bevollmächtigte
    Bitte belegen Sie Ihre Berechtigung mit einer Vollmacht und einer Kopie des Ausweises der betroffenen Person.
  • Dritte mit rechtlichem Interesse
    Belegen Sie Ihr rechtliches Interesse mit einem Dokument, das darlegt, dass Sie die Urkunde zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung benötigen.


Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde weist die Geburt einer Person nach. Sie enthält den vollständigen Namen, die rechtlich geltenden Eltern sowie Ort und Datum der Geburt. Außerdem kann auch das Geschlecht vermerkt sein. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Es können auch mehrsprachige Geburtsurkunden (sog. Internationale Geburtsurkunde) ausgestellt werden. Die Gebühr für jede Urkunde beträgt 12,00 €.

Eheurkunde
Eine Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) weist die Eheschließung vor einem Standesbeamten nach. Angaben über Ort und Datum sind ebenfalls aufgeführt. Sie enthält die vollständigen Namen der Ehepartner vor sowie nach der Eheschließung. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, vor dem die Eheschließung durchgeführt wurde (Eheschließungsstandesamt). Es können auch mehrsprachige Eheurkunden (sog. Internationale Eheurkunde) ausgestellt werden. Die Gebühr für jede Urkunde beträgt 12,00 €.

Sterbeurkunde
Sterbeurkunden weisen den Tod eines Menschen sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes nach. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Ebenfalls gibt es hier die Möglichkeit einer mehrsprachigen Sterbeurkunde (sog. Internationale Sterbeurkunde). Die Gebühr für jede Urkunde beträgt 12,00 €.

Lebenspartnerschaftsurkunde
Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 gab es die Möglichkeit der Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). D.h. zwei Menschen gleichen Geschlechts konnten sich verpartnern. Auch dieses Lebenspartnerschaftsregister wurde von den Standesämtern geführt. Dieses Register ist geschlossen worden durch die Einführung der Ehe für alle. Wer eine Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister benötigt, hat die Möglichkeit diese bei dem Standesamt anzufordern, wo die Eintragung stattgefunden hat. Sie weist die Verpartnerung nach und enthält Angaben über Ort und Datum der Verpartnerung sowie die Namen der Lebenspartner. Auch die Ausstellung einer mehrsprachigen Lebenspartnerschaftsurkunde (sog. Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde) ist möglich. Die Gebühr für jede Urkunde beträgt 12,00 €.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.