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Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund besitzen, sind Sie als Hundehalterin bzw. Hundehalter steuerpflichtig. Alle über vier Monaten alten Hunde sind nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Nach erfolgter Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen Hundesteuer-Bescheid sowie eine Steuermarke.

Solllte Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Besitz sein, ist er unter Angaben von Gründen bei der Gemeinde abzumelden. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke abzugeben.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.