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Meldewesen

Hier können Sie gegen Gebühr eine einfache Meldebescheinigung als Nachweis über Ihren Wohnsitz für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten beantragen.

Eine erweiterte Meldebescheinigung, z. B. zur Vorlage beim Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung, können Sie gegen Gebühr beantragen.

Wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen bei der Erteilung einer Melderegisterauskunft Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdigen Interessen droht, können Sie hier die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.

Mit einer Übermittlungssperre können Sie ohne Angabe von Gründen die Weitergabe Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.

Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können hier gegen Gebühr ein einfaches Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift oder an die von Ihnen genannte deutsche Behörde geschickt.

Falls Sie in Gessertshausen oder Ustersbach eine Person suchen (z. B. Schulfreunde, frühere Bekannte) bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit eine Melderegisterauskunft gegen Gebühr zu beantragen.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.