Heiraten in Gessertshausen und Ustersbach
Liebes Brautpaar,
wir freuen uns, dass Sie für Ihren besonderen Tag unser Standesamt ausgewählt haben. Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um Ihre standesamtliche Trauung in Gessertshausen und Ustersbach.
Sie können sich bei uns das JA-Wort im Veranstaltungsraum (1. OG) im Pfarrheim Dietkirch in Gessertshausen, im Veranstaltungsraum (EG) im Bürgerhaus in Margertshausen, im Veranstaltungsraum (1. OG) im Bürgerhaus in Döpshofen und in einem Raum in der Schule in Ustersbach geben.
Ablauf:
Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt persönlich anmelden. Eine Anmeldung zur Eheschließung (früher auch bekannt als "Aufgebot") kann frühestens 6 Monate vor der Trauung und soll spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen. Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird die Ehefähigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen und Dokumente geprüft. Anschließend steht der Hochzeit an dem von Ihnen gewünschten Termin nichts mehr im Weg.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Für die Anmeldung ist es ausreichend, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Gessertshausen oder Ustersbach hat. Die Eheschließung selber kann dann auch bei einem anderen beliebigen deutschen Standesamt erfolgen (Bitte beachten Sie hier, dass erneute Gebühren anfallen).
Erforderliche Unterlagen:
Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab. Bitte füllen Sie den hier zu findenen Fragebogen aus und senden diesen an standesamt@gessertshausen.de. Sie erhalten eine Mail bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Die erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister etc.) werden unsererseits von der jeweiligen Behörde (nur die Register in Deutschland betreffend) angefordert. Der Anmeldeprozess ist dadurch für die Ehewilligen einfacher geworden. Alle Unterlagen werden für die Anmeldung im Original benötigt. Hier finden Sie eine Zusammenfassung über die erforderlichen Unterlagen.
Termin zur Eheschließung:
Ihren Wunschtermin zur Trauung können Sie bereits vor der Anmeldung zur Eheschließung bei uns telefonisch reservieren.
Namensführung in der Ehe:
Vor der Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welchen Namen Sie in der Ehe führen möchten. Nach deutschem Recht gibt es folgende Möglichkeiten:
Gleicher Nachname (= Ehename): Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zurzeit geführte Name eines Eheschließenden bestimmt werden.
Verschiedene Nachnamen: Wenn kein Ehename bestimmt wird, führt jeder seinen Familiennamen, wie vor der Ehe, weiter.
Doppelname: Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit geführten Namen voranstellen oder anfügen.